Donnerstag, 2. Mai 2013

Was darf der Chef wann kontrollieren?

Quelle: John Hendrik Weitzmann / iRights.info


Was darf der Chef wann kontrollieren?
Überwachung von Computer und Internet am Arbeitsplatz !?
Autor: John Hendrik Weitzmann

Von Datenschutz hat jeder schon einmal gehört, aber nur wenige wissen, dass es auch einen besonderen Beschäftigtendatenschutz gibt.
Er gilt auch für die Arbeit mit Computern.

Darum darf der jeweilige Arbeitgeber, egal ob Unternehmen oder Behörde, bei weitem nicht jede Art von Überwachung seiner Beschäftigten vornehmen, die er für richtig hält, und auch nicht alle Daten über Beschäftigte sammeln, die er gerne hätte.


„Personenbezogene Daten“ dürfen nur dann gesammelt werden (genannt „Erhebung“ und „Speicherung“), wenn die betroffene Person dem ausdrücklich zugestimmt hat oder ein Gesetz oder ein besonderer Umstand dies erlaubt.

Teil 1: Essenzielle Daten über das Arbeitsverhältnis dürfen gesammelt werden
http://www.klicksafe.de/themen/downloaden/urheberrecht/irights/ueberwachung-von-computer-und-internet-am-arbeitsplatz-was-darf-der-chef-wann-kontrollieren/teil-1-essenzielle-daten-ueber-das-arbeitsverhaeltnis-duerfen-gesammelt-werden

Teil 2: Welche weiteren Informationen über den Arbeitnehmer darf der Arbeitgeber nutzen?
http://www.klicksafe.de/themen/downloaden/urheberrecht/irights/ueberwachung-von-computer-und-internet-am-arbeitsplatz-was-darf-der-chef-wann-kontrollieren/teil-2-welche-weiteren-informationen-ueber-den-arbeitnehmer-darf-der-arbeitgeber-nutzen/

Teil 3: Die Personalakte als Dreh- und Angelpunkt, auch elektronisch
http://www.klicksafe.de/themen/downloaden/urheberrecht/irights/ueberwachung-von-computer-und-internet-am-arbeitsplatz-was-darf-der-chef-wann-kontrollieren/teil-3-die-personalakte-als-dreh-und-angelpunkt-auch-elektronisch/


Teil 4: Welche Daten dürfen definitiv nicht gesammelt werden?
http://www.klicksafe.de/themen/downloaden/urheberrecht/irights/ueberwachung-von-computer-und-internet-am-arbeitsplatz-was-darf-der-chef-wann-kontrollieren/teil-4-welche-daten-duerfen-definitiv-nicht-gesammelt-werden/


Teil 5: Darf ein Arbeitgeber seine Mitarbeiter „googlen“?
http://www.klicksafe.de/themen/downloaden/urheberrecht/irights/ueberwachung-von-computer-und-internet-am-arbeitsplatz-was-darf-der-chef-wann-kontrollieren/teil-5-darf-ein-arbeitgeber-seine-mitarbeiter-googlen/


Teil 6: Technische Überwachung am Arbeitsplatz ist ein weites Feld  
http://www.klicksafe.de/themen/downloaden/urheberrecht/irights/ueberwachung-von-computer-und-internet-am-arbeitsplatz-was-darf-der-chef-wann-kontrollieren/teil-6-technische-ueberwachung-am-arbeitsplatz-ist-ein-weites-feld/

Teil 7: Im Zweifel dürfen Computer und Internetanschluss des Arbeitgebers nicht privat genutzt werdenhttp://www.klicksafe.de/themen/downloaden/urheberrecht/irights/ueberwachung-von-computer-und-internet-am-arbeitsplatz-was-darf-der-chef-wann-kontrollieren/teil-7-im-zweifel-duerfen-computer-und-internetanschluss-des-arbeitgebers-nicht-privat-genutzt-werden/

Teil 8: Was darf wie überwacht werden?
http://www.klicksafe.de/themen/downloaden/urheberrecht/irights/ueberwachung-von-computer-und-internet-am-arbeitsplatz-was-darf-der-chef-wann-kontrollieren/teil-8-was-darf-wie-ueberwacht-werden/


Teil 9: Sonstige Überwachungstechnik: „Verhaltens- und Leistungskontrolle“ ist nicht erlaubt
http://www.klicksafe.de/themen/downloaden/urheberrecht/irights/ueberwachung-von-computer-und-internet-am-arbeitsplatz-was-darf-der-chef-wann-kontrollieren/teil-9-sonstige-ueberwachungstechnik-verhaltens-und-leistungskontrolle-ist-nicht-erlaubt/


Teil 10: Auch anlassbezogene Überwachung nur mit Zustimmung der Arbeitnehmervertretung
http://www.klicksafe.de/themen/downloaden/urheberrecht/irights/ueberwachung-von-computer-und-internet-am-arbeitsplatz-was-darf-der-chef-wann-kontrollieren/teil-10-auch-anlassbezogene-ueberwachung-nur-mit-zustimmung-der-arbeitnehmervertretung/


Teil 11: Weiterführende Imformationen
http://www.klicksafe.de/themen/downloaden/urheberrecht/irights/ueberwachung-von-computer-und-internet-am-arbeitsplatz-was-darf-der-chef-wann-kontrollieren/teil-11-weiterfuehrende-informationen/




Donnerstag, 14. März 2013

Was Sie über Windows Blue wissen sollten

Quelle: experto.de / von Michael-Alexander Beisecker


Was Sie über Windows Blue wissen sollten


Hier die bisher über Win8China.com bekannten Informationen zum Erscheinungstermin von Windows Blue:

- Windows Blue soll laut Win8Chine im August 2013 erscheinen.

- Windows Phone Blue, die Version für Smartphones, wird jedoch erst Ende 2013/Anfang 2014 erwartet.

- Der erste Milestone (M1) von Windows Blue soll bereits fertig sein. Der zweite Milestone (M2) soll gleichzeitig die Public Preview darstellen, also eine öffentliche Beta.

- Das RTM-Release (Ready To Manufacturer, also auslieferungsfertig für die Hersteller) ist angeblich für den 7. Juni geplant.

- Windows Blue ist laut einem Screenshot die Version 6.3 von Windows. Windows 8 ist Version 6.2, Windows 7 die Version 6.1 und Windows Vista die Version 6. Daher soll Windows Blue ein neues Windows sein.

- Microsoft hat jedoch für 2013 nur ein neues Update-Verfahren angekündigt. Statt Service-Packs soll es jedes Jahr ein großes Update als neue Version geben, ähnlich wie Apple es bei iOS und MacOS macht.

- Das neue Update steht nur für Windows 8 zur Verfügung, für Windows XP und Vista gibt es außer Sicherheits-Updates ohnehin keine Updates oder Service Packs mehr, auch Windows 7 wird ausgenommen. Heute noch auf Windows 7 umzusteigen, ist daher nicht zu empfehlen.

- Wer bereits Windows 8 hat, soll das Update oder Upgrade auf Windows Blue kostenlos erhalten. Sie müssten nach einem Umstieg auf Windows 8 also nicht noch einmal zahlen. Laut einem älteren Gerücht sollen auch Anwender von Windows XP, Vista und Windows 7 das Upgrade auf Windows Blue kostenlos erhalten


- das ist jedoch wegen der wirtschaftlichen Bedeutung von Windows für Microsoft eher nicht zu erwarten.  



Den kompletten Artikel seht Ihr unter:
http://news.experto.de/red.php?r=96272311991099898&lid=231999&ln=26


Quelle: experto.de / von Michael-Alexander Beisecker