Vorbeugung gegen Attaken aus dem Internet - Techniken gegen Hacker & Datendiebe - Effektive Schutzmaßnahmen für PC & Netzwerke
Montag, 13. Mai 2013
Donnerstag, 9. Mai 2013
Mittwoch, 8. Mai 2013
Donnerstag, 2. Mai 2013
Was darf der Chef wann kontrollieren?
Quelle: John Hendrik Weitzmann / iRights.info
Was darf der Chef wann kontrollieren?
Überwachung von Computer und Internet am Arbeitsplatz !?
Autor: John Hendrik Weitzmann
Von Datenschutz hat jeder schon einmal gehört, aber nur wenige wissen, dass es auch einen besonderen Beschäftigtendatenschutz gibt.
Er gilt auch für die Arbeit mit Computern.
Darum darf der jeweilige Arbeitgeber, egal ob Unternehmen oder Behörde, bei weitem nicht jede Art von Überwachung seiner Beschäftigten vornehmen, die er für richtig hält, und auch nicht alle Daten über Beschäftigte sammeln, die er gerne hätte.
„Personenbezogene Daten“ dürfen nur dann gesammelt werden (genannt „Erhebung“ und „Speicherung“), wenn die betroffene Person dem ausdrücklich zugestimmt hat oder ein Gesetz oder ein besonderer Umstand dies erlaubt.
Teil 1: Essenzielle Daten über das Arbeitsverhältnis dürfen gesammelt werden
http://www.klicksafe.de/themen/downloaden/urheberrecht/irights/ueberwachung-von-computer-und-internet-am-arbeitsplatz-was-darf-der-chef-wann-kontrollieren/teil-1-essenzielle-daten-ueber-das-arbeitsverhaeltnis-duerfen-gesammelt-werden
Teil 2: Welche weiteren Informationen über den Arbeitnehmer darf der Arbeitgeber nutzen?
http://www.klicksafe.de/themen/downloaden/urheberrecht/irights/ueberwachung-von-computer-und-internet-am-arbeitsplatz-was-darf-der-chef-wann-kontrollieren/teil-2-welche-weiteren-informationen-ueber-den-arbeitnehmer-darf-der-arbeitgeber-nutzen/
Teil 3: Die Personalakte als Dreh- und Angelpunkt, auch elektronisch
http://www.klicksafe.de/themen/downloaden/urheberrecht/irights/ueberwachung-von-computer-und-internet-am-arbeitsplatz-was-darf-der-chef-wann-kontrollieren/teil-3-die-personalakte-als-dreh-und-angelpunkt-auch-elektronisch/
Teil 4: Welche Daten dürfen definitiv nicht gesammelt werden?
http://www.klicksafe.de/themen/downloaden/urheberrecht/irights/ueberwachung-von-computer-und-internet-am-arbeitsplatz-was-darf-der-chef-wann-kontrollieren/teil-4-welche-daten-duerfen-definitiv-nicht-gesammelt-werden/
Teil 5: Darf ein Arbeitgeber seine Mitarbeiter „googlen“?
http://www.klicksafe.de/themen/downloaden/urheberrecht/irights/ueberwachung-von-computer-und-internet-am-arbeitsplatz-was-darf-der-chef-wann-kontrollieren/teil-5-darf-ein-arbeitgeber-seine-mitarbeiter-googlen/
Teil 6: Technische Überwachung am Arbeitsplatz ist ein weites Feld
http://www.klicksafe.de/themen/downloaden/urheberrecht/irights/ueberwachung-von-computer-und-internet-am-arbeitsplatz-was-darf-der-chef-wann-kontrollieren/teil-6-technische-ueberwachung-am-arbeitsplatz-ist-ein-weites-feld/
Teil 7: Im Zweifel dürfen Computer und Internetanschluss des Arbeitgebers nicht privat genutzt werdenhttp://www.klicksafe.de/themen/downloaden/urheberrecht/irights/ueberwachung-von-computer-und-internet-am-arbeitsplatz-was-darf-der-chef-wann-kontrollieren/teil-7-im-zweifel-duerfen-computer-und-internetanschluss-des-arbeitgebers-nicht-privat-genutzt-werden/
Teil 8: Was darf wie überwacht werden?
http://www.klicksafe.de/themen/downloaden/urheberrecht/irights/ueberwachung-von-computer-und-internet-am-arbeitsplatz-was-darf-der-chef-wann-kontrollieren/teil-8-was-darf-wie-ueberwacht-werden/
Teil 9: Sonstige Überwachungstechnik: „Verhaltens- und Leistungskontrolle“ ist nicht erlaubt
http://www.klicksafe.de/themen/downloaden/urheberrecht/irights/ueberwachung-von-computer-und-internet-am-arbeitsplatz-was-darf-der-chef-wann-kontrollieren/teil-9-sonstige-ueberwachungstechnik-verhaltens-und-leistungskontrolle-ist-nicht-erlaubt/
Teil 10: Auch anlassbezogene Überwachung nur mit Zustimmung der Arbeitnehmervertretung
http://www.klicksafe.de/themen/downloaden/urheberrecht/irights/ueberwachung-von-computer-und-internet-am-arbeitsplatz-was-darf-der-chef-wann-kontrollieren/teil-10-auch-anlassbezogene-ueberwachung-nur-mit-zustimmung-der-arbeitnehmervertretung/
Teil 11: Weiterführende Imformationen
http://www.klicksafe.de/themen/downloaden/urheberrecht/irights/ueberwachung-von-computer-und-internet-am-arbeitsplatz-was-darf-der-chef-wann-kontrollieren/teil-11-weiterfuehrende-informationen/
Was darf der Chef wann kontrollieren?
Überwachung von Computer und Internet am Arbeitsplatz !?
Autor: John Hendrik Weitzmann
Von Datenschutz hat jeder schon einmal gehört, aber nur wenige wissen, dass es auch einen besonderen Beschäftigtendatenschutz gibt.
Er gilt auch für die Arbeit mit Computern.
Darum darf der jeweilige Arbeitgeber, egal ob Unternehmen oder Behörde, bei weitem nicht jede Art von Überwachung seiner Beschäftigten vornehmen, die er für richtig hält, und auch nicht alle Daten über Beschäftigte sammeln, die er gerne hätte.
„Personenbezogene Daten“ dürfen nur dann gesammelt werden (genannt „Erhebung“ und „Speicherung“), wenn die betroffene Person dem ausdrücklich zugestimmt hat oder ein Gesetz oder ein besonderer Umstand dies erlaubt.
Teil 1: Essenzielle Daten über das Arbeitsverhältnis dürfen gesammelt werden
http://www.klicksafe.de/themen/downloaden/urheberrecht/irights/ueberwachung-von-computer-und-internet-am-arbeitsplatz-was-darf-der-chef-wann-kontrollieren/teil-1-essenzielle-daten-ueber-das-arbeitsverhaeltnis-duerfen-gesammelt-werden
Teil 2: Welche weiteren Informationen über den Arbeitnehmer darf der Arbeitgeber nutzen?
http://www.klicksafe.de/themen/downloaden/urheberrecht/irights/ueberwachung-von-computer-und-internet-am-arbeitsplatz-was-darf-der-chef-wann-kontrollieren/teil-2-welche-weiteren-informationen-ueber-den-arbeitnehmer-darf-der-arbeitgeber-nutzen/
Teil 3: Die Personalakte als Dreh- und Angelpunkt, auch elektronisch
http://www.klicksafe.de/themen/downloaden/urheberrecht/irights/ueberwachung-von-computer-und-internet-am-arbeitsplatz-was-darf-der-chef-wann-kontrollieren/teil-3-die-personalakte-als-dreh-und-angelpunkt-auch-elektronisch/
Teil 4: Welche Daten dürfen definitiv nicht gesammelt werden?
http://www.klicksafe.de/themen/downloaden/urheberrecht/irights/ueberwachung-von-computer-und-internet-am-arbeitsplatz-was-darf-der-chef-wann-kontrollieren/teil-4-welche-daten-duerfen-definitiv-nicht-gesammelt-werden/
Teil 5: Darf ein Arbeitgeber seine Mitarbeiter „googlen“?
http://www.klicksafe.de/themen/downloaden/urheberrecht/irights/ueberwachung-von-computer-und-internet-am-arbeitsplatz-was-darf-der-chef-wann-kontrollieren/teil-5-darf-ein-arbeitgeber-seine-mitarbeiter-googlen/
Teil 6: Technische Überwachung am Arbeitsplatz ist ein weites Feld
http://www.klicksafe.de/themen/downloaden/urheberrecht/irights/ueberwachung-von-computer-und-internet-am-arbeitsplatz-was-darf-der-chef-wann-kontrollieren/teil-6-technische-ueberwachung-am-arbeitsplatz-ist-ein-weites-feld/
Teil 7: Im Zweifel dürfen Computer und Internetanschluss des Arbeitgebers nicht privat genutzt werdenhttp://www.klicksafe.de/themen/downloaden/urheberrecht/irights/ueberwachung-von-computer-und-internet-am-arbeitsplatz-was-darf-der-chef-wann-kontrollieren/teil-7-im-zweifel-duerfen-computer-und-internetanschluss-des-arbeitgebers-nicht-privat-genutzt-werden/
Teil 8: Was darf wie überwacht werden?
http://www.klicksafe.de/themen/downloaden/urheberrecht/irights/ueberwachung-von-computer-und-internet-am-arbeitsplatz-was-darf-der-chef-wann-kontrollieren/teil-8-was-darf-wie-ueberwacht-werden/
Teil 9: Sonstige Überwachungstechnik: „Verhaltens- und Leistungskontrolle“ ist nicht erlaubt
http://www.klicksafe.de/themen/downloaden/urheberrecht/irights/ueberwachung-von-computer-und-internet-am-arbeitsplatz-was-darf-der-chef-wann-kontrollieren/teil-9-sonstige-ueberwachungstechnik-verhaltens-und-leistungskontrolle-ist-nicht-erlaubt/
Teil 10: Auch anlassbezogene Überwachung nur mit Zustimmung der Arbeitnehmervertretung
http://www.klicksafe.de/themen/downloaden/urheberrecht/irights/ueberwachung-von-computer-und-internet-am-arbeitsplatz-was-darf-der-chef-wann-kontrollieren/teil-10-auch-anlassbezogene-ueberwachung-nur-mit-zustimmung-der-arbeitnehmervertretung/
Teil 11: Weiterführende Imformationen
http://www.klicksafe.de/themen/downloaden/urheberrecht/irights/ueberwachung-von-computer-und-internet-am-arbeitsplatz-was-darf-der-chef-wann-kontrollieren/teil-11-weiterfuehrende-informationen/
Donnerstag, 14. März 2013
Was Sie über Windows Blue wissen sollten
Quelle: experto.de / von Michael-Alexander Beisecker
Was Sie über Windows Blue wissen sollten
Hier die bisher über Win8China.com bekannten Informationen zum Erscheinungstermin von Windows Blue:
- Windows Blue soll laut Win8Chine im August 2013 erscheinen.
- Windows Phone Blue, die Version für Smartphones, wird jedoch erst Ende 2013/Anfang 2014 erwartet.
- Der erste Milestone (M1) von Windows Blue soll bereits fertig sein. Der zweite Milestone (M2) soll gleichzeitig die Public Preview darstellen, also eine öffentliche Beta.
- Das RTM-Release (Ready To Manufacturer, also auslieferungsfertig für die Hersteller) ist angeblich für den 7. Juni geplant.
- Windows Blue ist laut einem Screenshot die Version 6.3 von Windows. Windows 8 ist Version 6.2, Windows 7 die Version 6.1 und Windows Vista die Version 6. Daher soll Windows Blue ein neues Windows sein.
- Microsoft hat jedoch für 2013 nur ein neues Update-Verfahren angekündigt. Statt Service-Packs soll es jedes Jahr ein großes Update als neue Version geben, ähnlich wie Apple es bei iOS und MacOS macht.
- Das neue Update steht nur für Windows 8 zur Verfügung, für Windows XP und Vista gibt es außer Sicherheits-Updates ohnehin keine Updates oder Service Packs mehr, auch Windows 7 wird ausgenommen. Heute noch auf Windows 7 umzusteigen, ist daher nicht zu empfehlen.
- Wer bereits Windows 8 hat, soll das Update oder Upgrade auf Windows Blue kostenlos erhalten. Sie müssten nach einem Umstieg auf Windows 8 also nicht noch einmal zahlen. Laut einem älteren Gerücht sollen auch Anwender von Windows XP, Vista und Windows 7 das Upgrade auf Windows Blue kostenlos erhalten
- das ist jedoch wegen der wirtschaftlichen Bedeutung von Windows für Microsoft eher nicht zu erwarten.
Den kompletten Artikel seht Ihr unter:
http://news.experto.de/red.php?r=96272311991099898&lid=231999&ln=26
Quelle: experto.de / von Michael-Alexander Beisecker
Was Sie über Windows Blue wissen sollten
Hier die bisher über Win8China.com bekannten Informationen zum Erscheinungstermin von Windows Blue:
- Windows Blue soll laut Win8Chine im August 2013 erscheinen.
- Windows Phone Blue, die Version für Smartphones, wird jedoch erst Ende 2013/Anfang 2014 erwartet.
- Der erste Milestone (M1) von Windows Blue soll bereits fertig sein. Der zweite Milestone (M2) soll gleichzeitig die Public Preview darstellen, also eine öffentliche Beta.
- Das RTM-Release (Ready To Manufacturer, also auslieferungsfertig für die Hersteller) ist angeblich für den 7. Juni geplant.
- Windows Blue ist laut einem Screenshot die Version 6.3 von Windows. Windows 8 ist Version 6.2, Windows 7 die Version 6.1 und Windows Vista die Version 6. Daher soll Windows Blue ein neues Windows sein.
- Microsoft hat jedoch für 2013 nur ein neues Update-Verfahren angekündigt. Statt Service-Packs soll es jedes Jahr ein großes Update als neue Version geben, ähnlich wie Apple es bei iOS und MacOS macht.
- Das neue Update steht nur für Windows 8 zur Verfügung, für Windows XP und Vista gibt es außer Sicherheits-Updates ohnehin keine Updates oder Service Packs mehr, auch Windows 7 wird ausgenommen. Heute noch auf Windows 7 umzusteigen, ist daher nicht zu empfehlen.
- Wer bereits Windows 8 hat, soll das Update oder Upgrade auf Windows Blue kostenlos erhalten. Sie müssten nach einem Umstieg auf Windows 8 also nicht noch einmal zahlen. Laut einem älteren Gerücht sollen auch Anwender von Windows XP, Vista und Windows 7 das Upgrade auf Windows Blue kostenlos erhalten
- das ist jedoch wegen der wirtschaftlichen Bedeutung von Windows für Microsoft eher nicht zu erwarten.
Den kompletten Artikel seht Ihr unter:
http://news.experto.de/red.php?r=96272311991099898&lid=231999&ln=26
Quelle: experto.de / von Michael-Alexander Beisecker
Mittwoch, 6. März 2013
MANAGEMENT / Transparente IT-Abteilung
Quelle: Manager Magazin / Lukas Röhrs und Robert Kuhlig
Den ganzen Beitrag seht Ihr unter:
http://www.mitsm.de/downloads/veroeffentlichungen/managermagazin-transparente-it-abteilung/download
Quelle: Manager Magazin / Lukas Röhrs und Robert Kuhlig
MANAGEMENT / Transparente IT-Abteilung
Die IT-Abteilung stellt für viele Manager ein undurchdringbares Kostenlabyrinth dar.
Da sinnvolle Controllingsysteme häufig fehlen, bleibt der Beitrag der IT an Produkten oder Dienstleistungen meist im Verborgenen.
Der so genannte ITIL-Ansatz versucht, mit einfachen Mitteln des Kennzahlen-Wirrwarrs Herr zu werden.
Themen:
- Permanentes Controlling fehlt
- Kundenausrichtung
- Auswahl des geeigneten Kennzahlensystems
- Cobit 2000 als Ausgangsbasis
- ITIL ermöglicht Vergleich der Abteilungen
- Darstellung in der Balanced Scorecard
Zudem schlägt das System mögliche Leistungsindikatoren vor, wie zum Beispiel:
Die IT-Abteilung stellt für viele Manager ein undurchdringbares Kostenlabyrinth dar.
Da sinnvolle Controllingsysteme häufig fehlen, bleibt der Beitrag der IT an Produkten oder Dienstleistungen meist im Verborgenen.
Der so genannte ITIL-Ansatz versucht, mit einfachen Mitteln des Kennzahlen-Wirrwarrs Herr zu werden.
Themen:
- Permanentes Controlling fehlt
- Kundenausrichtung
- Bewusstseinsänderung
- Prozessdarstellung- Auswahl des geeigneten Kennzahlensystems
- Cobit 2000 als Ausgangsbasis
- ITIL ermöglicht Vergleich der Abteilungen
- Darstellung in der Balanced Scorecard
Zudem schlägt das System mögliche Leistungsindikatoren vor, wie zum Beispiel:
-
· Gesamtzahl der Störungen
-
· Durchschnittliche Lösungszeit
-
· Durchschnittliche Lösungszeiten pro Priorität
-
· Durchschnittswerte, die innerhalb des vereinbarten
Service-Levels liegen
-
· Prozentsatz der vom First-Level-Support
behobenen Störungen (Lösung in erster Instanz,
ohne Weiterleitung)
-
· Durchschnittliche Supportkosten pro Störung
-
· Behobene Störungen pro Workstation oder pro
Service-Desk-Mitarbeiter
-
· Anzahl der Störungen, die anfänglich falsch
klassifiziert wurden
-
· Anzahl der Störungen, die falsch weitergeleitet
wurden
Den ganzen Beitrag seht Ihr unter:
http://www.mitsm.de/downloads/veroeffentlichungen/managermagazin-transparente-it-abteilung/download
Quelle: Manager Magazin / Lukas Röhrs und Robert Kuhlig
Dienstag, 25. Dezember 2012
Norton: Artikel und Links
Quelle: Norton by Symantec
Security Center
Security Center
Stoppen Sie Spyware, bevor sie Ihnen Schwierigkeiten macht
Haben Sie beim Surfen im Internet schon einmal auf eine ansprechende Werbung geklickt, und Ihr Bildschirm wurde von Popup-Fenstern regelrecht überflutet?
Haben Sie beim Surfen im Internet schon einmal auf eine ansprechende Werbung geklickt, und Ihr Bildschirm wurde von Popup-Fenstern regelrecht überflutet?
Finanzen sicher online verwalten
Solange Sie bei Online-Transaktionen auf Sicherheit achten, fallen die Vorteile, die die Online-Verwaltung Ihrer Finanzen bietet, stärker ins Gewicht als die Sicherheitsbedenken.
Solange Sie bei Online-Transaktionen auf Sicherheit achten, fallen die Vorteile, die die Online-Verwaltung Ihrer Finanzen bietet, stärker ins Gewicht als die Sicherheitsbedenken.
Mobile Sicherheit hat höchste Priorität
Mobile Geräte sind ein wichtiger Teil unseres modernen, aktiven Lebensstils, und ebenso wichtig ist es, sie zu schützen.
Mobile Geräte sind ein wichtiger Teil unseres modernen, aktiven Lebensstils, und ebenso wichtig ist es, sie zu schützen.
Welcher Laptop ist für Studienanfänger der richtige?
Wenn Jugendliche heute mit dem Studium beginnen, gehört ein Laptop inzwischen zum Standardgepäck.
Wenn Jugendliche heute mit dem Studium beginnen, gehört ein Laptop inzwischen zum Standardgepäck.
Spam– ganz einfach loswerden
Lernen Sie die unterschiedlichen Varianten von Spam kennen, und erfahren Sie, wie Sie sich vor diesem manchmal gefährlichen Ärgernis schützen können.
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Glossar zur Internet-Sicherheit
Lernen Sie mit diesem Glossar das ABC der Internet-Sicherheit.
Lernen Sie mit diesem Glossar das ABC der Internet-Sicherheit.
Top-Tipps zur Vorbeugung
Mit einigen technischen Tipps und einer Portion gesunden Menschenverstand können Sie verhindern, dass Sie ein Opfer von Internetbetrug werden.
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Planen Sie Ihren Urlaub sicher online
Dank Internet war es noch nie so einfach, eine Reise zu planen. Aber Vorsicht!
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Es ist ganz leicht: Mit Norton 360 wird Online-Sicherheit ganz einfach
Zwei Drittel der Internetbenutzer weltweit wurden bereits Opfer von Internetbetrügern.
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Informieren Sie sich über die drei Kategorien von Online-Risiken, die unsere Kinder betreffen können.
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Fakten zum Identitätsdiebstahl
Identitätsdiebstahl kostet Zeit und Geld – und bringt Sie um Ihr Gefühl der Sicherheit.
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So schützen Sie sich vor "Piraterie"
Seien Sie vorsichtig, wenn Sie online ein Software-Schnäppchen finden, das zu gut erscheint, um wahr zu sein.
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Was Sie über Kennwörter wissen sollten
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Wie sind Einzelpersonen von Internetbetrug betroffen? Lesen Sie Sandras Geschichte.
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Wie sind Einzelpersonen von Internetbetrug betroffen? Lesen Sie Michelles Geschichte.
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Geschichten zum Internetbetrug: Koby
Wie sind Einzelpersonen von Internetbetrug betroffen? Lesen Sie Kobys Geschichte.
Wie sind Einzelpersonen von Internetbetrug betroffen? Lesen Sie Kobys Geschichte.
Quelle: Norton by Symantec
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