Donnerstag, 19. April 2012

Abmahnung bei Facebook

Erste Abmahnung bei Facebook wegen Urheberrechtsverletzung

Quelle: Google+ Magazin - 11.04.2012 - Redakteur: Alex W.


Nach Ostern hat sich ein Facebooknutzer an einen auf Abmahnungen spezialisierten Anwalt gewendet. Der Grund: Ein Abmahnung ist ins Haus geflattert - mit der Bitte des Absenders, den Rechteverstoß zu entfernen und die beigelegte Unterlassungerklärung nebst der Auskunft, wie lange der Rechteverstoß besteht, um den Schadensersatz zu beziffern, zurückzusenden.


Was war geschehen?

Der Mandant besitzt eine Facebookseite. Von einer dritten Person wurde ein Foto auf dessen Pinwand gepostet. Im Grunde etwas, das jeden Tag mehrere tausende von malen passiert. Der “Kasus Knacktus“ ist nun, daß dem Mandaten ein Rechteverstoß vorgeworfen und belangt wird, obwohl dieser für den Post in erster Linie nichts kann.
Auch ist es ihm nicht zuzumuten, bei jedem Pinwandeintrag zu prüfen, ob der Poster überhaupt die Rechte an dem geposteten "Content" besitzt.

Und jetzt?
Ob ein Inhaber einer Pinnwand für Postings durch dritte verantwortlich sei, ist in der Rechtsprechung noch nicht abgeklärt. Nach §10 des Telemediengesetzes hafte ein Diensteanbieter nur dann für die Inhalte eines Dritten, wenn ihm die rechtswidrigen Inhalte bekannt sind.
Der Anwalt empfiehlt: Facebooknutzer sollten ihre Pinnwand auf Postings durch Dritte kontrollieren und im Zweifel entfernen.

Quelle: Google+ Magazin - Redakteur: Alex W.

Weitere Infos unter:

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