Sonntag, 29. April 2012

Vorratsdatenspeicherung: Deutsche Regierung unterdrückt Forschungsergebnisse


Quelle: vorratsdatenspeicherung.de

Wie das ZDF-Magazin „Frontal21“ heute berichtete,[1] hat das Bundesjustizministerium 2007 einen kritischen Forschungsbericht geheim gehalten, bis der Bundestag das verfassungswidrige Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung verabschiedet und die Wissenschaftler ihre Kritik daran abgeschwächt hatten. 

Aus heute vom AK Vorrat erstmals veröffentlichten Aktenauszügen[2] ergibt sich, dass sich das mit dem Forschungsprojekt beauftragte Max-Planck-Institut für internationales und ausländisches Strafrecht gegenüber dem Bundesjustizministerium als Auftraggeber massiv für seine inhaltlichen Aussagen und Schlussfolgerungen zur staatlichen Telekommunikationsverbindungsüberwachung rechtfertigen musste. 

Praktisch jede Seite des Entwurfs des Abschlussberichts der Forscher wurde vom Bundesjustizministerium scharf kritisiert, Empfehlungen der Wissenschaftler wurden als „inakzeptabel“ verworfen. 
An den ersten 10 Seiten allein haben Bürokraten des Ministeriums über 40 Kritikpunkte angebracht und einen großen Teils der vereinbarten Vergütung zurückgehalten, solange die Forscher nicht ihren Abschlussbericht änderten.

Das Forschungsinstitut hat dem politischen Druck teilweise nachgegeben und seine Kritik an der geplanten Vorratsdatenspeicherung deutlich entschärft:
  1. Dass die Vorratsdatenspeicherung „annähernd 300 Millionen Menschen“ betreffen sollte, erschien in der Endfassung des Forschungsberichts nicht mehr.
  2. Dass im Internet Daten über „persönliche Präferenzen“ anfallen, wurde ebenfalls gestrichen.
  3. Dass heimliche Ermittlungsmaßnahmen „unerlässlich“ seien, wurde plötzlich als „international konsentiert“ dargestellt.
  4. Das Volkszählungsurteil war in der Endfassung des Forschungsberichts kein Hindernis für eine verdachtslose Vorratsdatenspeicherung mehr.
  5. Die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung hat ihre Ziele in der Endfassung des Forschungsberichts nicht mehr „deutlich verfehlt“, sondern nur „noch nicht erreicht“.
  6. Die Verbindungsdatenabfrage war in der Endfassung des Forschungsberichts nicht mehr „auf dem Wege zu einer Routineermittlungsmaßnahme“.
  7. Die Funkzellenabfrage wies zuletzt plötzlich nicht mehr „deutliche Merkmale der Rasterfahndung“ auf.

Siehe den kompletten Artikel  HIER!

Quelle: vorratsdatenspeicherung.de

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